Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihre Radreise mit Bike Tour Evolution
Hier finden Sie Informationen zu Zahlung, Stornierung, Versicherung und rechtlichen Bestimmungen.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf von Pauschalreiseangeboten zwischen dem Reiseveranstalter und dem Touristen, der ausdrücklich erklärt, dass der Kauf zu Zwecken erfolgt, die nicht seiner gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet).
2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 Der Verkauf von Pauschalreisen, sowohl im In- als auch im Ausland, unterliegt:
a) Kapitel I, Titel VI (Artikel 32 – 51 und nachfolgende Änderungen) des Gesetzesdekrets Nr. 79/2011 (im Folgenden „Tourismusgesetz“);
b) Gesetz Nr. 1084/1977, mit dem das Internationale Übereinkommen über Reiseverträge (CCV) vom 23. April 1970 ratifiziert und umgesetzt wurde, gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Tourismusgesetzes, soweit anwendbar.
3. Definition eines Pauschalreiseangebots
3.1 Gemäß Artikel 34 des Tourismusgesetzes bezeichnen Pauschalreisen Reisen, Urlaube, All-inclusive-Angebote und Kreuzfahrten, die aus der Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente bestehen und zu einem Gesamtpreis verkauft oder angeboten werden:
a) Beförderung;
b) Unterkunft;
c) Touristische Leistungen, die nicht Nebenleistungen zur Beförderung oder Unterkunft sind, wie in Artikel 36 des Tourismusgesetzes definiert, und einen wesentlichen Teil des Pauschalangebots zur Erfüllung der Erholungsbedürfnisse des Touristen darstellen.
4. Begriffsbestimmungen
4.1 Im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:
a) "Reiseveranstalter": die natürliche oder juristische Person, die im eigenen Namen und gegen Pauschalpreis Pauschalreisen für Dritte organisiert, indem sie die in Artikel 3 genannten Leistungen kombiniert oder dem Touristen die Möglichkeit bietet, solche Kombinationen selbst zusammenzustellen und zu erwerben;
b) "Vermittler": jede natürliche oder juristische Person, die – auch wenn sie nicht gewerblich oder unentgeltlich handelt – Pauschalreisen gemäß Artikel 3 verkauft oder deren Beschaffung gegen Entgelt übernimmt oder einzelne, nicht miteinander kombinierte touristische Leistungen vermittelt;
c) "Tourist": der Käufer, der Empfänger eines Pauschalangebots oder jede andere Person – auch wenn noch nicht namentlich genannt –, die die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Dienstleistung erfüllt, für die der Hauptvertragspartner den Kauf einer Pauschalreise ohne Vergütung übernimmt.
5. Informationspflichten und technisches Datenblatt
5.1 TDer Veranstalter ist verpflichtet, im Katalog oder im außerkatalogischen Programm ein technisches Datenblatt mit folgenden Angaben aufzunehmen:
a) Technische Organisation: Bike Tour Evolution by BTE Travel Srl – REA-Nummer BZ - 247476, Steuernummer/USt-IdNr. 03287380210, Sitz: Via Galvani 39, 39100 Bozen, Tel. (+39) 347 1958025, info@biketourevolution.com. Stammkapital: 10.000 Euro – vollständig eingezahlt;
b) Genehmigung durch den Landesrat für Tourismus Nr. 73.04.2025.00196;
c) Berufshaftpflichtversicherung bei UNIPOL Assicurazioni S.p.A., Polizzennummer 1/85078/319/204474033;
d) Das außerkatalogische Sonderprogramm ist ausschließlich für den angegebenen Zeitraum gültig;
e) Die Parameter und Kriterien für Preisänderungen sind in Artikel 8 dieser allgemeinen Bedingungen beschrieben;
f) Die Modalitäten und Bedingungen für den Ersatz des Kunden sind in Artikel 12 dieser allgemeinen Bedingungen geregelt;
g) Die Firma BTE TRAVEL Srl informiert die betroffenen Personen darüber, dass einige personenbezogene Daten im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gemäß Artikel 26 der DSGVO gemeinsam verarbeitet werden können. Wenn zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden, sind sie gemeinsame Verantwortliche. Sie legen in einer internen Vereinbarung transparent ihre jeweiligen Pflichten in Bezug auf die Einhaltung der Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Ausübung der Rechte der betroffenen Person, fest. Der wesentliche Inhalt dieser Vereinbarung ist auf der Website einsehbar.
6. Buchungen und Vertragsabschluss
6.1 Die Buchungsanfrage muss auf einem speziellen Vertragsformular – gegebenenfalls elektronisch – vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet werden, der eine Kopie erhält. Die Buchung gilt erst dann als angenommen und der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Veranstalter dem Kunden die Bestätigung übermittelt, auch auf elektronischem Weg.
6.2 Die Buchungsbestätigung enthält folgende Angaben: Namen der Gruppen oder Kunden, An- und Abreisedaten, Anzahl und Art der gebuchten Zimmer, Beschreibung der im Paket enthaltenen Leistungen sowie Art und Inhalt der gebuchten Leistungen, Beschreibung der Unterkünfte, Preise, Zuschläge und Ermäßigungen.
6.3 Der Kunde akzeptiert diese Reisebedingungen als verbindlich und erkennt sie auch im Namen der aufgeführten Teilnehmer an.
6.4 Vor der Abreise stellt der Veranstalter dem Kunden die Informationen über das gebuchte Reisepaket zur Verfügung, die nicht in den Vertragsunterlagen, Broschüren oder sonstigen schriftlichen Mitteilungen enthalten sind, gemäß Artikel 37 Absatz 2 des Tourismusgesetzes.
6.5 Gemäß Artikel 32 Absatz 2 des Tourismusgesetzes behält sich der Veranstalter bei Fernabsatzverträgen oder Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen das Recht vor, den Kunden schriftlich darüber zu informieren, dass das Rücktrittsrecht gemäß den Artikeln 64 ff. des Verbraucherschutzgesetzes (GvD 206/2005) nicht besteht.
6.6 Alle Preise verstehen sich in Euro oder in der angegebenen Währung und enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer (MwSt). Nebenabreden und Änderungen des Reisevertrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.
6.7 Für die Zwecke dieser allgemeinen Bedingungen gelten Mitteilungen an den Kunden als wirksam, wenn sie an die bei der Buchung angegebene Adresse gesendet werden. Diese Mitteilungen gelten als dem Kunden zur Kenntnis gelangt, wenn sie korrekt an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.
7. Zahlungen
7.1 Nach Vertragsabschluss muss der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 30 % (dreißig Prozent) des Gesamtpreises leisten. Die Wirkungen von Artikel 1385 des italienischen Zivilgesetzbuches treten nicht ein, wenn der Rücktritt des Kunden auf ein unverschuldetes Ereignis, auf eine schwerwiegende Vertragsverletzung der anderen Partei oder auf die Nichterfüllung des Vertrags durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen ist.
7.2 TDer Restbetrag in Höhe von 70 % (siebzig Prozent) des Reisepreises ist spätestens 90 (neunzig) Tage vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungserinnerung zu begleichen. Bei Buchungen innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Betrag sofort in einer einzigen Zahlung zu leisten.
7.3 Zahlungen sind per Banküberweisung auf folgendes Konto zu leisten:
Bankverbindung: Cassa Rurale di Bolzano, Via De Lai 2, I-39100 Bozen
IBAN: IT29 U 08081 11603 000303052753
SWIFT: RZSBIT21303
7.4 Nach erfolgter Überweisung wird der Kunde gebeten, einen Zahlungsnachweis im PDF-Format per E-Mail an info@biketourevolution.com zu senden. Eventuelle Überweisungskosten trägt der Kunde.
7.5 Nach vollständiger Bezahlung werden dem Kunden die notwendigen Reiseunterlagen spätestens 2 (zwei) Wochen vor Reisebeginn per E-Mail zugesendet.
7.6 Änderungen der Buchung, die nach der Bestätigung durch den Kunden beantragt werden, verursachen eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 €. Der Kunde trägt zudem sämtliche vom Leistungsträger auferlegten Strafgebühren aufgrund der Änderungen
7.7 Bei Verstößen gegen die oben genannten Zahlungs- und/oder Mitteilungsmodalitäten – sofern nicht durch höhere Gewalt bedingt – kann der Veranstalter den Vertrag gemäß Artikel 1456 des Zivilgesetzbuches durch einfache schriftliche Mitteilung fristlos kündigen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz.
8. Preis
8.1 Die auf der Website www.biketourevolution.com angegebenen „Ab“-Preise dienen lediglich zur Orientierung.
8.2 Der Preis des Reisepakets wird im Vertrag festgelegt und bezieht sich auf die Angaben auf der Website, im Katalog oder im außerkatalogischen Programm sowie auf eventuelle spätere Aktualisierungen dieser Unterlagen.
Eine Preisänderung ist bis spätestens 20 (zwanzig) Tage vor Abreise nur in folgenden Fällen zulässig:
a) Änderungen der Beförderungskosten, einschließlich Treibstoffpreise;
b) Änderungen der Abgaben und Steuern auf bestimmte touristische Leistungen wie Flughafen-, Hafen- oder Einschiffungsgebühren;
c) Wechselkursänderungen, die auf das betreffende Paket angewendet werden.
8.3 Für diese Änderungen gelten die Wechselkurse und Kosten, die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung oder der letzten Aktualisierung gültig waren.
8.4 Eine Erhöhung darf 8 % (acht Prozent) des ursprünglichen Preises nicht überschreiten.
8.5 Übersteigt die Preisänderung diesen Prozentsatz, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und erhält die bereits an den Veranstalter geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.
9. Änderungen des Reisevertrags vor der Abreise
9.1. Muss der Veranstalter vor der Abreise eine oder mehrere wesentliche Vertragsleistungen ändern, informiert er den Kunden unverzüglich schriftlich über die Art der Änderung sowie die daraus resultierende Preisänderung gemäß Artikel 8.
9.2. Akzeptiert der Kunde diesen Änderungsvorschlag nicht, kann er ohne Zahlung von Vertragsstrafen zurücktreten und hat Anspruch auf die Leistungen gemäß Artikel 42 des Tourismusgesetzes.
9.3. Der Kunde muss dem Veranstalter seine Entscheidung innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab Zugang der Mitteilung über die Änderung mitteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Änderung als akzeptiert.
9.4. Im Falle einer Stornierung des Reisepakets durch den Veranstalter infolge der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
10. Änderungen des Reisevertrags nach der Abreise
10.1. Können wesentliche im Vertrag vorgesehene Leistungen nach der Abreise nicht erbracht werden, sorgt der Veranstalter ohne zusätzliche Kosten für den Kunden für angemessene alternative Lösungen zur Fortsetzung der geplanten Reise oder erstattet die Differenz zwischen den ursprünglich geplanten und den tatsächlich erbrachten Leistungen.
10.2. Ist keine alternative Lösung möglich oder lehnt der Kunde diese aus berechtigtem Grund ab, sorgt der Veranstalter für eine gleichwertige Rückbeförderung zum Abreiseort oder einem anderen vereinbarten Ort und erstattet die Differenz zwischen dem Preis der geplanten und der bis zur vorzeitigen Rückkehr tatsächlich erbrachten Leistungen.
11. Rechte des Kunden bei Rücktritt oder Stornierung des Reisepakets
11.1. Tritt der Kunde in den in Artikel 8 und 9 vorgesehenen Fällen vom Vertrag zurück oder wird das Reisepaket aus anderen als vom Kunden verschuldeten Gründen vor der Abreise storniert, hat er gemäß Artikel 42 des Tourismusgesetzes Anspruch auf:
a) Inanspruchnahme eines anderen gleichwertigen oder höherwertigen Reisepakets ohne Aufpreis oder eines minderwertigen Reisepakets mit Rückerstattung der Preisdifferenz;
b) Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen ab Rücktritt oder Stornierung.
11.2. Im Falle eines Rücktritts hat der Kunde die individuelle Bearbeitungsgebühr, eventuell abgeschlossene Versicherungsleistungen oder bereits erbrachte Dienstleistungen zu zahlen sowie eine Stornogebühr nach folgendem Schema:
a) Rücktritt ab Buchungsbestätigung bis 91 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtpreises;
b) Rücktritt zwischen 90 und 75 Tagen vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises;
c) Rücktritt zwischen 74 und 0 Tagen vor Reisebeginn: 100 % des Gesamtpreises;
d) „No-Show“ oder Reiseabbruch: 100 % des Gesamtpreises.
Private und maßgeschneiderte Touren unterliegen einer Mindestteilnehmerzahl und abweichenden Stornobedingungen laut personalisiertem Angebot.
12. Vertragsübertragung – Vertragsänderungen auf Wunsch des Kunden
12.1. Der Kunde kann eine dritte Person als Ersatzteilnehmer benennen, sofern:
a) die dritte Person alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt;
b) der Kunde den Veranstalter oder Vermittler spätestens 7 Tage vor Abreise schriftlich über die Vertragsübertragung informiert und die Daten der Ersatzperson mitteilt.
12.2. Der Kunde und die dritte Person haften gemeinsam für die Zahlung des Reisepreises sowie für eventuell durch die Vertragsübertragung entstehende Mehrkosten.
12.3. Änderungswünsche des Kunden (z. B. Verschiebung des Reisetermins) sind für den Veranstalter nicht bindend, können aber bis 28 Tage vor Abreise berücksichtigt werden. Jede Änderung verursacht eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 €. Danach gelten die Rücktrittsbedingungen gemäß Artikel 11.
Jede Buchung ist fallabhängig. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Wechsel von einer Tour zu einer anderen gilt als Stornierung der ursprünglichen Tour (gemäß Stornobedingungen) und Neubuchung.
13. Zuschläge für Einzelnutzung von Doppelzimmern und Ermäßigungen für 3./4. Bett
13.1. Für Kunden, die ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung wünschen, fällt ein Zuschlag an. Dieser variiert je nach Unterkunft und Tour.
13.2. Bei Buchung eines Dreibett- oder Vierbettzimmers wird für das 3. und 4. Bett eine Ermäßigung gewährt, sofern zwei Personen den vollen Preis zahlen. Die Ermäßigung hängt von der gebuchten Reiseroute und dem Alter der 3. bzw. 4. Person ab und gilt ausschließlich auf den Hotelpreis.
14. Pflichten des Kunden
14.1. Der Kunde sowie alle von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses oder anderer gültiger Reisedokumente für alle Reiseländer sowie gegebenenfalls erforderlicher Visa und Gesundheitsbescheinigungen sein. Sie müssen vor der Abreise über die erforderlichen Impf- und Gesundheitsnachweise verfügen. Ausländische Staatsbürger müssen sich über die zuständigen diplomatischen Vertretungen oder offiziellen Kanäle ihrer Länder in Italien informieren. Alle Reisenden – ob italienisch oder ausländisch – müssen aktuelle Reisehinweise bei den zuständigen Behörden (für italienische Staatsbürger: Polizeibehörden oder das Außenministerium über www.viaggiaresicuri.it oder Tel. 06.491115) einholen. Ohne solche Überprüfungen kann der Veranstalter oder Vermittler nicht für eine Nichtabreise haftbar gemacht werden.
14.2. Der Kunde muss sich an die allgemeinen Sorgfaltspflichten, die Vorschriften des Reiselandes sowie an die Anweisungen des Veranstalters oder Vermittlers halten.
14.3. Der Kunde haftet für alle Schäden, die dem Veranstalter oder Vermittler durch die Nichtbeachtung der genannten Verpflichtungen entstehen.
14.4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Veranstalter alle Unterlagen, Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten nützlich sind.
14.5. Besondere Wünsche, die spezielle Reisevereinbarungen betreffen, sind dem Veranstalter bei Buchung mitzuteilen.
14.6. Der Kunde muss den Veranstalter stets über besondere Bedürfnisse oder Bedingungen informieren (z. B. Schwangerschaft, Lebensmittelunverträglichkeiten, Behinderungen) und entsprechende personalisierte Leistungen ausdrücklich anfordern.
15. Hotelklassifizierung
15.1. Die offizielle Klassifizierung der Unterkunftseinrichtungen basiert auf den Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird, und wird auf der Website, im Katalog oder in anderem Informationsmaterial angegeben.
15.2. Falls keine offizielle Klassifizierung durch die Behörden vorliegt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog, Programm oder anderem Material eine eigene Beschreibung der Unterkunft vorzunehmen, damit der Kunde eine fundierte Entscheidung treffen kann.
16. Haftungsbeschränkung
16.1. Der Veranstalter ist für Schäden verantwortlich, die dem Kunden im Falle der Nichterfüllung oder unsachgemäßen Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese vom Veranstalter persönlich oder von Dritten erbracht werden, gemäß den nachstehenden Bestimmungen.
16.2. Der Veranstalter ist von der Haftung befreit, wenn er nachweist, dass die Nichterfüllung oder unsachgemäße Ausführung des Vertrags auf den Kunden zurückzuführen ist oder durch einen unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Dritten oder durch höhere Gewalt oder einen unvorhergesehenen Umstand verursacht wurde.
16.3. Wenn die Nichterfüllung oder unsachgemäße Ausführung der im Touristpaket enthaltenen Leistungen gemäß Artikel 1455 des Zivilgesetzbuches nicht von untergeordneter Bedeutung ist, kann der Kunde neben der Vertragsbeendigung auch Schadensersatz für den Verlust von Urlaubszeit und entgangenen Chancen verlangen.
16.4. Schäden, die einer Person durch Nichterfüllung oder unsachgemäße Ausführung der im Touristpaket enthaltenen Leistungen entstehen, sind gemäß den internationalen Übereinkommen, denen Italien oder die Europäische Union beigetreten sind, die die einzelnen Dienstleistungen im Touristpaket regeln, zu entschädigen, wie sie in das italienische Recht übernommen wurden.
16.5. Der Veranstalter ist im Rahmen der Verantwortung eines sorgfältigen Kaufmanns für die sorgfältige Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Auswahl und Kontrolle der Dienstleister sowie die Genauigkeit der Beschreibung der Leistungen zum Zeitpunkt des Drucks des Katalogs verantwortlich.
16.6. Minderjährige dürfen nur dann an einer Reise teilnehmen, wenn sie von einer rechtlich verantwortlichen Person begleitet werden.
16.7. Der Kunde garantiert und ist verantwortlich dafür, dass sein Gesundheitszustand sowie der der von ihm für die Reise angemeldeten Personen für die Anforderungen der Reise geeignet sind.
17. Entschädigungsgrenzen
17.1. Die Entschädigung für Schäden, die nicht Personenschäden betreffen und die der Veranstalter im Falle der Nichterfüllung oder unsachgemäßen Ausführung der im Touristpaket enthaltenen Leistungen schuldet, darf die in den internationalen Übereinkommen vorgesehenen Grenzen nicht überschreiten, die die Dienstleistungen des Touristpakets regeln, sowie die Artikel 1783 und 1784 des Zivilgesetzbuches.
17.2. Der Veranstalter haftet nicht für:
a) Gegenstände, die üblicherweise nicht im Gepäck transportiert werden;
b) Wertgegenstände und Zahlungsmittel jeglicher Art;
c) Personaldokumente;
d) Oberflächliche Schäden und Schäden an den Griffen und Rädern des Gepäcks;
e) Schäden am Gepäck, das mehr als 20 kg wiegt.
17.3. Der Transport von Fahrrädern für die Kunden erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko – sowohl während der Reise als auch bei den Transfers. Es können kleinere Schäden, insbesondere an der Lackierung, auftreten. Der Veranstalter haftet daher nicht für kleinere Schäden während des Transports. Diese Einschränkung gilt auch für den Transport und die Touren von Drittanbietern.
17.4. Fahrradverleih
Der Kunde ist verpflichtet, BTE Travel Srl für unsachgemäßen Umgang und/oder Vandalismus des gemieteten Equipments zu entschädigen. Die Wiederherstellungskosten werden dem Kunden gemäß der aktuellen Reparaturliste berechnet. Im Falle eines Diebstahls muss der Kunde den Vorfall den zuständigen Behörden melden. Im Falle eines Diebstahls des gemieteten Fahrrads wird der aktuelle Marktwert dem Kunden berechnet.
18. Beschwerden
18.1. Der Kunde muss etwaige Mängel bei der Vertragserfüllung unverzüglich beanstanden, damit der Veranstalter, sein lokaler Vertreter oder der Reisebegleiter das Problem schnellstmöglich beheben kann.
18.2. Die Unterlassung der Beschwerde kann gemäß Artikel 1227 des Zivilgesetzbuches bewertet werden.
19. Versicherung
19.1. Es wird empfohlen, Versicherungen gegen Kosten abzuschließen, die sich aus dem Rücktritt oder der Stornierung des Reisepakets sowie aus Unfällen oder Gepäckverlust ergeben können. Es wird ebenfalls empfohlen, eine Assistance-Versicherung abzuschließen, die im Falle von Unfällen oder Krankheit Rückführungsgebühren abdeckt.
19.2. Im Falle einer Insolvenz sind bereits geleistete Zahlungen für Reisepakete, die später nicht ausgeführt werden, durch die Versicherung Nobis Compagnia di Assicurazioni, Filo Diretto Protection, Police Nr. 203941557 garantiert.
20. Streitbeilegung
20.1. Nach Artikel 67, Absatz 2 des Tourismusgesetzes hat der Kunde das Recht, freiwillige oder einvernehmliche Verhandlungen oder das Schlichtungsverfahren vor Schiedsgerichten oder Schlichtungsstellen in Anspruch zu nehmen, die nach Artikel 2, Absatz 4, Buchstabe a) des Gesetzes Nr. 580/1993 zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern im Zusammenhang mit der Erbringung von touristischen Dienstleistungen eingerichtet wurden.
20.2. Im Schlichtungsverfahren können die Kunden Verbraucherverbände hinzuziehen. Dieses Verfahren wird durch die Artikel 140 und 141 des Verbrauchergesetzbuchs (Gesetzesdekret Nr. 206/2005) geregelt.
20.3. Gemäß der Verordnung der EU Nr. 524/2013 informiert der Veranstalter den Kunden, der als Verbraucher handelt, dass eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. ODR-Plattform) eingerichtet wurde. Die ODR-Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar. Sie dient als Zugangspunkt für Verbraucher, die Streitigkeiten aus Verträgen über den Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf außergerichtlichem Wege beilegen möchten. Die E-Mail-Adresse des Veranstalters lautet info@biketourevolution.com.
20.4. Wenn der Streit nicht gütlich beigelegt werden kann, kann er vor das zuständige Gericht im Bezirk des Wohnsitzes des Kunden gebracht werden, falls dieser in Italien ansässig ist, gemäß Artikel 66-bis des Gesetzesdekrets Nr. 206/05; wenn der Kunde kein Endverbraucher ist, ist im Falle eines Streits – auch in Bezug auf die territoriale Zuständigkeit – ausschließlich das Gericht von Bozen zuständig.
21. Anwendbares Recht und Verweis
21.1. Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht.
21.2. Für alle nicht ausdrücklich hierin geregelten Angelegenheiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die auf die im Vertrag behandelten Beziehungen und Situationen anwendbar sind, sowie in jedem Fall die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und des Tourismusgesetzes.
22. Schlussbestimmungen
22.1. Dieser Vertrag ersetzt und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Verständigungen, Verhandlungen, schriftliche oder mündliche, zwischen den Parteien bezüglich des Vertragsgegenstands.
22.2. Die mögliche Ungültigkeit bestimmter Klauseln berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrags.
22.3. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen sind sowohl in italienischer als auch in englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Auslegungsproblemen stimmen die Parteien zu, dass der italienische Text maßgeblich und verbindlich ist.
23. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf einzelner touristischer Leistungen
23.1. Verträge über die Bereitstellung von ausschließlich Transport-, Unterkunfts- oder anderen separaten touristischen Leistungen, die nicht als Reiseveranstaltungs- oder Pauschalreiseverträge gelten, unterliegen den folgenden Bestimmungen des CCV: Artikel 1, Nr. 3 und Nr. 6; Artikel 17 bis 23; Artikel 24 bis 31 (beschränkt auf die Teile dieser Bestimmungen, die nicht auf Reiseveranstaltungsverträge zutreffen), sowie anderen spezifischen Bestimmungen, die den Verkauf einzelner Leistungen betreffen.
23.2. Der Verkauf einzelner touristischer Dienstleistungen unterliegt auch den folgenden Klauseln dieser allgemeinen Bedingungen: Artikel 6.1, Artikel 7, Artikel 9, Artikel 10, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 13, Artikel 19.4, Artikel 20. Die Anwendung dieser Klauseln führt in keiner Weise dazu, dass die betreffenden Leistungen als Pauschalreise gelten.
Pflichtinformation gemäß Artikel 17 des Gesetzes Nr. 38/2006:
Das italienische Gesetz bestraft die Straftaten der Prostitution und Kinderpornografie, auch wenn sie im Ausland begangen werden, mit Freiheitsstrafe.